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   OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14   

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OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14 (https://dejure.org/2014,37503)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 (https://dejure.org/2014,37503)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2014 - 3 D 35/14 (https://dejure.org/2014,37503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 2 Abs. 2 Nr. 5 FeV § 20 Abs. 2 FeV § 17 Abs. 1
    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach mangelnder Fahrpraxis über einen Zeitraum von 16 Jahren setzt in der Regel eine erneute Fahrerlaubnisprüfung voraus

  • verkehrslexikon.de

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach mangelnder Fahrpraxis über einen Zeitraum von 16 Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.10.2011 - 3 C 31.10

    Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE; Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14
    Ob Tatsachen vorliegen, die den Schluss erlauben, dass der Bewerber diese Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt, hat die Fahrerlaubnisbehörde bei der Entscheidung über die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Wege einer Gesamtschau zu beurteilen, wobei der Zeitdauer der mangelnden Fahrpraxis freilich eine herausragende Rolle zukommt (zu § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV: BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2011 - 3 C 31/10 -, juris Rn. 11; Dauer a. a. O.).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14
    Insbesondere darf das Bewilligungsverfahren nicht dazu benutzt werden, die Klärung streitiger Rechts- und Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (BVerfG, Beschl. v. 14. Oktober 2003, NVwZ 2004, 334 m. w. N.).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14
    Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt jedoch ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Bewilligungsantrag im Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens bereits bewilligungsreif war (BVerfG Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - BVerwG vom 3. März 1998 - 1 PKH 3/98 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2012 - 16 A 1500/10

    Anforderungen an den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14
    8 Die Tatsache, dass der Kläger seit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis durch Urteil des Amtsgerichts Zwickau vom 22. Juni 1998 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und somit inzwischen seit mehr als 16 Jahren keine Fahrpraxis mehr besitzt, rechtfertigt im vorliegenden Fall die Annahme, dass er nicht mehr über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung nicht mehr fähig ist, wie dies nach § 20 Abs. 2 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 FeV auch im Falle der Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorauszusetzen ist (nach 17 Jahren: BayVGH, Urt. v. 17. April 2012 - 11 B 11.1873 -, juris Rn. 33; nach 14 Jahren: OVG NRW, Beschl. v. 22. März 2012 - 16 A 55/12 -, juris; Beschl. v. 4. Januar 2012 - 16 A 1500/10 -, juris; nach 13 Jahren bei nur 15-monatiger Fahrpraxis vor Entziehung der Fahrerlaubnis: SächsOVG a. a. O.).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 11 B 11.1873

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung der Klassen 1 und 3 (alt)

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14
    8 Die Tatsache, dass der Kläger seit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis durch Urteil des Amtsgerichts Zwickau vom 22. Juni 1998 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und somit inzwischen seit mehr als 16 Jahren keine Fahrpraxis mehr besitzt, rechtfertigt im vorliegenden Fall die Annahme, dass er nicht mehr über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung nicht mehr fähig ist, wie dies nach § 20 Abs. 2 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 FeV auch im Falle der Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorauszusetzen ist (nach 17 Jahren: BayVGH, Urt. v. 17. April 2012 - 11 B 11.1873 -, juris Rn. 33; nach 14 Jahren: OVG NRW, Beschl. v. 22. März 2012 - 16 A 55/12 -, juris; Beschl. v. 4. Januar 2012 - 16 A 1500/10 -, juris; nach 13 Jahren bei nur 15-monatiger Fahrpraxis vor Entziehung der Fahrerlaubnis: SächsOVG a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 16 A 55/12

    Erfordernis der Anordnung einer praktischen Fahrerlaubnisprüfung nach § 20 Abs. 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14
    8 Die Tatsache, dass der Kläger seit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis durch Urteil des Amtsgerichts Zwickau vom 22. Juni 1998 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und somit inzwischen seit mehr als 16 Jahren keine Fahrpraxis mehr besitzt, rechtfertigt im vorliegenden Fall die Annahme, dass er nicht mehr über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung nicht mehr fähig ist, wie dies nach § 20 Abs. 2 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 FeV auch im Falle der Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorauszusetzen ist (nach 17 Jahren: BayVGH, Urt. v. 17. April 2012 - 11 B 11.1873 -, juris Rn. 33; nach 14 Jahren: OVG NRW, Beschl. v. 22. März 2012 - 16 A 55/12 -, juris; Beschl. v. 4. Januar 2012 - 16 A 1500/10 -, juris; nach 13 Jahren bei nur 15-monatiger Fahrpraxis vor Entziehung der Fahrerlaubnis: SächsOVG a. a. O.).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 1 PKH 3.98
    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14
    Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt jedoch ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Bewilligungsantrag im Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens bereits bewilligungsreif war (BVerfG Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - BVerwG vom 3. März 1998 - 1 PKH 3/98 - juris).
  • OVG Sachsen, 26.07.2013 - 3 D 9/13

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Anordnung einer Fahrerlaubnisprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14
    Danach hat die Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine Fahrerlaubnisprüfung anzuordnen (SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2013 - 3 D 9/13 -, juris Rn. 10; vgl. Dauer a. a. O. § 20 FeV Rn. 2), wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 FeV erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
  • OVG Sachsen, 23.07.2012 - 3 D 77/12

    Zu den Voraussetzungen rückwirkender Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14
    Dies setzt zumindest voraus, dass der Antragsteller alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche und Zumutbare getan hat (st. Rspr. vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 - juris), wovon hier auszugehen ist.
  • VG Trier, 10.03.2020 - 1 K 2868/19

    Ablehnung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    So wurden in der Rechtsprechung auch durchaus kürzerer Zeiten fehlender Fahrpraxis für die Annahme des Fehlens der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 20 Abs. 2 FeV als ausreichend erachtet (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 3 D 89/15 -, juris zu einer fehlenden Fahrpraxis von 20 Jahren; BayVGH, Urteil vom 17. April 2012 - 11 B 11.1873 -, juris zu einer fehlenden Fahrpraxis von 17 Jahren; Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 D 35/14 -, juris zu einer fehlenden Fahrpraxis von 16 Jahren; OVG NRW, Beschluss vom 04. Januar 2012 - 16 A 1500/10 -, juris zu einer fehlenden Fahrpraxis von 14 Jahren).
  • VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne weitere Fahrbefähigungsprüfung; Fahrpraxis

    Dabei ist sowohl die Zeitdauer der fehlenden Fahrpraxis als auch der Zeitraum zu berücksichtigen, über den sich die Fahrpraxis des Bewerbers in der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erstreckt hatte, bevor ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde (BVerwG, Urteil vom 27.10.2011 - 3 C 31.10 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 26.07.2013 - 3 D 9/13 -, juris Rn. 10; vgl. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 20 FeV Rn. 2).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist man sich insofern jedenfalls einig, dass fehlende Fahrpraxis über einen Zeitraum von länger als 10 Jahren die Annahme rechtfertigt, dass der Bewerber nicht mehr über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung nicht mehr fähig ist (nach 17 Jahren: BayVGH, Urteil vom 17.04.2012 - 11 B 11.1873 -, juris Rn. 33; nach 16 Jahren: SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Leitsatz; nach 14 Jahren: OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 A 55/12 -, juris und Beschluss vom 04.01.2012 - 16 A 1500/10 -, juris; nach 13 Jahren bei nur 15-monatiger Fahrpraxis vor Entziehung der Fahrerlaubnis: SächsOVG, Beschluss vom 26.07.2013 - 3 D 9/13 -, juris Leitsatz 2).

  • VG Braunschweig, 15.10.2015 - 6 A 180/14

    Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisprüfung; Fahrpraxis; Neuerteilung

    In diesem Rahmen kommt der Dauer fehlender Fahrpraxis eine wesentliche Bedeutung zu; dieser Gesichtspunkt ist in erster Linie zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U. v. 27.10.2011 - 3 C 31.10 -, NJW 2012, 696 Rn. 11 - zu der vergleichbaren Regelung in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV - OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 04.01.2012 - 16 A 1500/10 -, juris Rn. 6; BayVGH, B. v. 19.09.2013 - 11 ZB 13.1396 -, juris Rn. 5; Sächs. OVG, B. v. 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Rn. 7; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 20 FeV Rn. 2 m.w.N.; Haus in: NK-GVR, § 20 FeV Rn. 24 m.w.N.).

    Nach den dargelegten Maßstäben durfte der Beklagte eine Fahrerlaubnisprüfung verlangen, weil der Kläger mehr als 17 Jahre ohne Fahrpraxis gewesen ist (vgl. Sächs. OVG, B. v. 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Rn. 8; s. auch: VG Gelsenkirchen, U. v. 08.04.2015 - 7 K 1153/14 -, juris - rund 10 Jahre - VG Meiningen, U. v. 19.08.2014 - 2 K 106/14 Me -, juris Rn. 23 - 10 Jahre - VG Düsseldorf, B. v. 20.03.2013 - 14 L 418/13 -, juris - 12 Jahre - VG Bremen, GB v. 30.01.2012 - 5 K 1036/11 -, juris - 13 Jahre - vgl. auch BVerwG, U. v. 27.10.2011 - 3 C 31/10 -, NJW 2012, 696, 697 Rn. 17 u. 13 zu dem insoweit vergleichbaren § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV - rund 10 Jahre fehlende oder stark eingeschränkte Fahrpraxis im Busverkehr für Erlaubnis zum Führen von Omnibussen - sowie Dauer, a. a. O., m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 01.03.2017 - 1 K 2693/16

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    Dabei ist sowohl die Zeitdauer der fehlenden Fahrpraxis als auch der Zeitraum zu berücksichtigen, über den sich die Fahrpraxis des Bewerbers in der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erstreckt hatte, bevor ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde (BVerwG, Urteil vom 27.10.2011 - 3 C 31.10 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 26.07.2013 - 3 D 9/13 -, juris Rn. 10; vgl. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 20 FeV Rn. 2).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist man sich insofern jedenfalls einig, dass fehlende Fahrpraxis über einen Zeitraum von länger als 10 Jahren die Annahme rechtfertigt, dass der Bewerber nicht mehr über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung nicht mehr fähig ist (nach 17 Jahren: BayVGH, Urteil vom 17.04.2012 - 11 B 11.1873 -, juris Rn. 33; nach 16 Jahren: SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Leitsatz; nach 14 Jahren: OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 A 55/12 -, juris und Beschluss vom 04.01.2012 - 16 A 1500/10 -, juris; nach 13 Jahren bei nur 15-monatiger Fahrpraxis vor Entziehung der Fahrerlaubnis: SächsOVG, Beschluss vom 26.07.2013 - 3 D 9/13 -, juris Leitsatz 2).

  • OVG Sachsen, 15.02.2016 - 3 D 89/15

    Neuerteilung; Fahrerlaubnis

    Dabei ist sowohl die Zeitdauer der mangelnden Fahrpraxis als auch der Zeitraum zu berücksichtigen, über den sich die Fahrpraxis des Bewerbers in der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erstreckt hatte, bevor ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde (zu § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV: BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2011 - 3 C 31.10 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2014 - 3 D 35/14 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 26. Juli 2013 - 3 D 9/13 -, juris Rn. 10; vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Stra- ßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 20 FeV Rn. 2).
  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 11 C 20.2024

    Ausstellung eines EU-Führerscheins

    Davon kann jedoch nicht ausgegangen werden, nachdem der Kläger schon seit mehr als 25 Jahren keine Fahrerlaubnis mehr besitzt (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 11 CE 15.1217 - juris Rn. 10 f.; U.v. 17.4.2012 - 11 B 11.1873 - juris Rn. 33; SächsOVG, B.v. 15.2.2016 - 3 D 89/15 - juris Rn. 6; B.v. 30.9.2014 - 3 D 35/14 - juris Rn. 8; OVG NRW, B.v. 4.1.2012 - 16 A 1500/10 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 06.01.2015 - 3 D 74/14

    Prozesskostenhilfe, Beschwerde, teilweises Obsiegen, Kostenentscheidung,

    Ein Erfolg des Rechtsbehelfs muss nicht gewiss sein; vielmehr reicht eine gewissen Wahrscheinlichkeit aus, die bereits gegeben ist, wenn im Zeitpunkt der Bewilligungsreife (SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2014 - 3 D 35/14 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 166 Rn. 14a) ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen.
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